17.08.2006
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Festgesetzter Verkehrswert: 333.000 E
Der Zuschlag kann auf ein Gebot unterhalb der Hälfte des fest-
gesetzten Verkehrswertes erteilt werden.
Einsicht in das Wertgutachten: Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Zimmer 409.
Internet: www.zvg.nrw.de
Herford, 11. 8. 2006
007 K 081/04
Artikel vom 17.08.2006