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Beinahe ins Gefängnis
wegen Becher Sahne

Wiederholungstäterin jetzt in Therapie

Steinhagen/Halle (fn). Sie ist vor Gericht längst keine Unbekannte mehr: Bereits fünf Mal wurde die 37-jährige Steinhagenerin wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu Geld und Bewährungsstrafen verurteilt. Und nun drohte ein Becher Schlagsahne, sie hinter Gitter zu bringen.

Denn jetzt ging es vor dem Haller Amtsgericht um einen weiteren Ladendiebstahl. Am 8. März war die arbeitslose Frau im Steinhagener Aldi dem Ladendetektiv aufgefallen, als sie einen Becher in ihre Jute-Tasche steckte und dann Richtung Ausgang strebte. Der Detektiv verfolgte die Frau auf den Parkplatz: »Sie schaute sich häufig um und verschwand dann im Eingang des Ärztehauses.« Sie wollte dem Detektiv aber nicht folgen, sondern betrat ein Tabakgeschäft und behauptete, sie würde belästigt. Schließlich kam die Polizei.
In der Tasche der 37-Jährigen fanden sich 16 verschiedene Waren im Gesamtwert von 7,69 Euro, auch ein Becher Sahne für 35 Cent. Doch welche Waren sonst gestohlen waren, ließ sich nicht klären, zumal die Angeklagte einiges tatsächlich bei einem Besuch zuvor bezahlt hatte.
»Das Fatale ist, dass es hier für sie um etwas geht«, fiel Richter Peeter-Wilhelm Pöld das Urteil nicht leicht. Bei insgesamt angesammelten elf Monaten Bewährungsstrafe, könnte nun mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe drohen, wegen eines Bechers Sahne. Richter Pöld hielt der Frau zugute, dass sie seit Anfang des Jahres wirklich regelmäßig eine Psychotherapie besuche, um ihr zwanghaftes Verhalten zu verändern - Geld hatte sie schließlich immer dabei, wenn sie klaute. Im Urteil blieb das Gericht deshalb noch einmal bei einer Geldstrafe: 630 Euro.

Artikel vom 12.08.2006