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Ehefrau mehrfach verprügelt und vergewaltigt

55-jähriger Bünder vom Amtsgericht Herford jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt


Herford / Bünde (cl). Wegen zweifacher Vergewaltigung nach vorausgegangenen Körperverletzungen seiner damaligen Frau hat das Amtsgericht Herford den Bünder Gunter W. (Namen geändert) zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Ehe zwischen dem heute 55-Jährigen und Gattin Petra (51) dauerte nur von Dezember 2003 bis August 2005, wirkt aber noch nach: Die Frau ist noch heute in psychotherapeutischer Behandlung.
Der Ex-Mann versucht zudem, beim Landgericht Bielefeld in der Berufungsinstanz die 110 Tagessätze Geldstrafe wegen mehrerer Körperverletzungen an seiner Frau zu reduzieren.
Kennengelernt hatten sich die beiden Alkoholkranken in der Entgiftungsklinik Marsberg. Obwohl es auch in der »Verlobungszeit« schon zu Aggressionen des Tischlers kam, wurde die Ehe geschlossen. Ein Problem war die extreme Eifersucht des Mannes, ein anderes, dass beide Partner heftig weiter tranken. Den Angeklagten störte dabei der Alkoholkonsum seiner Frau viel mehr als sein eigener.
Kurz nach dem 50. Geburtstag von Petra kam Gunter wieder einmal angetrunken aus der Kneipe. »Wenn er sich dort nicht mit jemandem geprügelt hatte, bekam ich es zu Hause ab«, sagte die Zeugin lakonisch. Mit den Worten »Wenn du dich wehrst oder schreist, schlage ich dir das Gesicht zu Brei!«
Petra nahm aus leidvoller Erfahrung diese Drohung ernst und ließ die anschließende Vergewaltigung ohne große Gegenwehr über sich ergehen. Erst nach einer Wiederholung in der Nacht zum 2. Januar 2005 zog sie den Schlussstrich, rief die Polizei und leitete gerichtliche Schritte ein.
Ihre Vertreterin Gabriele Martens aus Rheda-Wiedenbrück, die die Funktion einer »Opferanwältin« im Kreis Gütersloh versieht, erläuterte anschaulich das Dilemma der immer wiederkehrenden Versprechungen und der neuen Versuche. »Wenn dann noch ein Suchtproblem hinzukommt, kann sich das Martyrium sehr lange fortsetzen, bis ein Ende gesetzt wird.«
Der Angeklagte räumte zuerst ein, an den Vorwürfen könne etwas dran sein, bestritt dann aber entschieden jede Straftat. Verteidiger Ulf Stuckenberg verwies auf das bis auf eine Trunkenheitsfahrt bislang saubere Strafregister. »Für ein vernünftiges Geständnis hätte es ein deutlich milderes Urteil gegeben«, meinte dagegen der Vorsitzende Richter Bernd Kahre.

Artikel vom 12.08.2006