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Mit Tieren unterwegs

Vierbeiner sind rein rechtlich Ladung


Bei einem Unfall mit ungesicherten Tieren im Auto entfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Behindern Hund oder Katze die Sicht des Fahrers oder verletzen bei einer Kollision herumschleudernde Tiere die Insassen, kann das nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) als grobe Fahrlässigkeit gelten. Da es keine spezielle Sicherungspflicht für Tiere im Auto gibt, sind Hunde und Katzen rein rechtlich »Ladung«. Ist diese nicht richtig befestigt, drohen zwischen 35 Euro und 50 Euro Bußgeld.
Generell sollte man über einen ausreichend großen Pkw zur Beförderung von Tieren verfügen. Beim Neukauf empfiehlt es sich zudem, Sonderausstattung zur Tiersicherung mitzubestellen. Für leichte Tiere reichen Trennnetze. Für Hunde gibt es spezielle Anschnallsysteme, die am Sicherheitsgurt oder am Gepäckhaken im Kofferraum befestigt werden können. Auch beim Gurten gilt: Das Tier gehört immer auf die Rückbank. Für den Transport von Hunden und Katzen eignen sich Körbe und -boxen, die es in verschiedenen Größen gibt. Kleine Boxen können im Fußraum stehen, größere auf der Rückbank, müssen aber verkeilt oder anderweitig gesichert werden.

Artikel vom 07.10.2006