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Bevor die Herbststürme loslegen, sollte die Dacheindeckung überprüft werden.

Alles bestens auf dem Dach?


Das Dach ist der Natur ungeschützt ausgeliefert. Daher gilt hier eine besondere Sorgfaltspflicht des Hauseigentümers. Verschieben sich einzelne Ziegel oder zeigen sich kleine Risse? Dann können heruntergewirbelte Teile Personen verletzen oder geparkte Autos beschädigen. Wenn das Dach vorher nicht gründlich geprüft wurde, haftet der Eigentümer.
Der Dachdecker sorgt bereits bei der Eindeckung für den Schutz vor Sturmschäden. Er spricht von der so genannten »Windsogsicherheit« und richtet sich bei der Befestigung nach Tabellen, in denen die Windlastzonen (regional zugeordnete Windkräfte) aufgeführt sind. Meist ist eine Einzelberechnung erforderlich. Denn auch Gebäudehöhe, Einbauten, Eindeckungsmaterial, Dachneigung und -Form müssen berücksichtigt werden. Dachdecker vor Ort haben hinreichend Erfahrung mit den Witterungsverhältnissen der Region.

Artikel vom 02.09.2006