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DNA-Test überführt
flüchtigen Unfallfahrer

Polizei schnappt Täter nach neun Monaten

Gütersloh (WB). Nach umfangreichen Ermittlungen gelang es Polizeibeamten des Verkehrskommissariats Gütersloh jetzt, eine Verkehrsunfallflucht aus dem Jahr 2005 aufzuklären.
Am 20. November des vergangenen Jahres prallte gegen 2.35 Uhr ein Autofahrer gegen eine Laterne am Klessmannsweg. Das Auto blieb stark beschädigt mit ausgelösten Airbags am Unfallort zurück. Zeugen hatten am Unfallort mehrere Personen beobachtet, die jedoch in unbekannte Richtung geflüchtet waren. Umfangreiche Ermittlungen der Polizeibeamten führten schließlich zu drei verdächtigen Personen, wobei jedoch keiner der Fahrer des Unfallwagens gewesen sein wollte.
Dem Trio, einem 54-jährigem und einem 17-jährigen Mann sowie einer 22-jährigen Frau aus Gütersloh, wurden Blutproben entnommen. Diese wurden hinsichtlich Übereinstimmungen mit aufgefundenen DNA-Spuren auf den sichergestellten Airbags von Fahrer- und Beifahrersitz untersucht. Bei dieser Untersuchung konnte der 54-jährige Mann eindeutig als derjenige festgestellt werden, der das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren hatte.
Für die Sachbearbeiter in den Verkehrskommissariaten ist jede Unfallstelle auch ein Tatort, an dem individuelle Spuren, wie hier beispielsweise DNA-Spuren, sichergestellt werden können. So finden sich dort zum Beispiel Teile des flüchtigen Fahrzeugs, die Rückschlüsse auf den Verursacher geben können. Fahrzeugteile, die an der Unfallstelle aufgefunden werden, sind oft mit einer Nummer versehen, die beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gespeichert ist.
Innerhalb kurzer Zeit kann so der Fahrzeugtyp ermittelt werden und so auch Fahrzeuge, die im Kreis Gütersloh zugelassen sind. In diesen Fällen werden alle Halter von entsprechenden Autos aufgesucht und deren Fahrzeuge überprüft. Auch kleinste, an der Unfallstelle aufgefundene Lackspuren, geben Hinweise auf den Unfallverursacher: Jeder Lack hat eine bestimmte Struktur, die auf Fahrzeugtyp und Produktionstag schließen lassen und auch so Ermittlungsansätze bieten.
Trotz oft mühseliger und langwieriger Ermittlungen kann sich die Aufklärungsquote sehen lassen: Die Polizei klärte 2005 rund 44 Prozent aller Verkehrsunfallfluchten auf, 2003 waren es sogar nahezu 50 Prozent gewesen.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt auch von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Außerdem muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.

Artikel vom 09.08.2006