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Hundezähler gehen
von Haus zu Haus

Frist für Anmeldungen endet am 16. August

Rheda-Wiedenbrück (pbm). Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Rheda-Wiedenbrück eine jährliche Hundesteuer. Nun spürt die Stadtverwaltung allen nicht angemeldeten Hunden nach.

Die Hundesteuer beträgt derzeit 43 Euro für den ersten Hund. Bei zwei Hunden werden je 49 Euro, bei drei und mehr Hunden werden je 55 Euro erhoben. Für gefährliche Hunde gelten höhere Steuersätze. »Allerdings kommen nicht alle Hundebesitzer der Anmeldepflicht für ihre Hunde nach«, beklagt die Stadt. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen möchte die Verwaltung die tatsächliche Zahl der Hunde in der Stadt ermitteln und hat sich entschlossen, eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen.
Eine gerechte Besteuerung aller in Rheda-Wiedenbrück gehaltenen Hunde dürfe auch im Sinne der Hundehalter sein, die ihre Hunde korrekt angemeldet hätten, so die Stadt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei mehr als 2000 gemeldeten Hunden noch etwa 400 ungemeldete Tiere in der Stadt leben. Die Erfolge anderer Kommunen belegten, dass die zu erwartenden Steuereinnahmen den Aufwand für die Bestandserhebung rechtfertigten.
Alle Haushalte im Stadtgebiet werden in der Zeit vom 16. August bis 1. Oktober durch Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste aus Düren aufgesucht. Die Firma Springer wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Die Wohnungen werden dabei nicht betreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma können sich mit einer Legitimation der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausweisen. Aus Gründen des Datenschutzes haben sie keine Informationen über bereits gemeldete Hunde. Daher müssen sie alle Bürgerinnen und Bürger befragen - auch Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bereits seit Jahren ordnungsgemäß angemeldet haben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssten die betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen, betont die Stadtverwaltung. Zusätzlich könne diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer seinen Hund noch bis zum 16. August anmeldet, kann diese Folgen vermeiden.

Artikel vom 08.08.2006