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SPD: Die Amtszeiten von Bürgermeistern nicht verlängern


Kreis Herford (LZ). Bei der angekündigten Reform der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen setzt sich die SPD für eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Kommunalpolitik aus.
»Es macht keinen Sinn«, so SPD-Kreisvorsitzender Stefan Schwartze, »die Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten zu verlängern und von den Wahlterminen der kommunalen Räte und des Kreistags abzukoppeln.«
Die Sozialdemokraten befürchten zum einen eine noch herausgehobenere Stellung der Bürgermeister und Landräte bei der kommunalen Selbstverwaltung und eine Schwächung ehrenamtlicher politischer Arbeit.
»Außerdem«, so Schwartze weiter, »darf man nicht erwarten, dass bei einem zusätzlichen Wahltermin auf örtlicher Ebene die ohnehin schwache Wahlbeteiligung wächst. Wir halten gar nichts von einem permanenten Wahlkampf. Der müsste unweigerlich folgen, wenn die Bürger bei Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bürgermeister- und Landratswahlen sowie für Räte und Kreistag zu sieben verschiedenen Urnengängen aufgerufen werden.«
Noch nicht eingerechnet seien hierbei mögliche Stichwahlen und Bürgerbegehren. Die SPD ist der Auffassung, dass die Entkoppelung von Wahlterminen nicht ein mehr an Demokratie bringt, sondern eher zur Wahlmüdigkeit beiträgt.
Die CDU/FDP-geführte Landesregierung wolle die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten von jetzt fünf auf acht Jahre verlängern. Hinter der Absicht zur Verlängerung stehe, so die SPD, in Wirklichkeit das Problem, dass Bürgermeister wie Landräte, die nicht zuvor Beamte und mindestens acht Jahre im Amt waren, bislang keine eigenständige Versorgungsbezüge erhalten. Hinzu komme, dass kein gesetzliches Rückkehrrecht in den alten Beruf besteht.
Abschaffen möchte die schwarz-gelbe Koalition die Stichwahl bei der Bürgermeister- und Landratswahl. Auf diese Weise würden künftig Bewerber mit relativer Mehrheit an die Spitze des Rathauses und der Kreisverwaltung gewählt.
Stefan Schwartze: »Wir meinen, dass sowohl Bürgermeister als auch Landräte sich auf ein möglichst breites Vertrauensvotum der Bürgerschaft stützen sollten. Das ist bei Wegfall der Stichwahl und bei der Kandidatur von mehr als zwei Bewerbern im Regelfall nicht mehr gegeben.«

Artikel vom 07.08.2006