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Streit um Schäden
nach Feuerwerk

Gericht weist Klage gegen Stadt ab

Schloß Holte-Stukenbrock (WB/bs). Das Amtsgericht Bielefeld hat eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock wegen angeblicher Schäden nach dem Pollhans-Feuerfeuerwerk im Jahr 2004 abgewiesen.
Geklagt hatte eine Anwohnerin, deren Auto durch Feuerwerksrückstände angeblich beschädigt worden sein soll. Feuerwerkskörper und -partikel seien bis auf ihr Grundstück gelangt und hätten die gesamte Karosserieoberfläche und alle Verglasungen beschädigt, ebenso weitere Fahrzeuge in der Umgebung. Die Klägerin meinte, die Stadt oder die beauftragte Feuerwerksfirma habe bei der Durchführung des Feuerwerks zu Pollhans nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen und wollte deshalb 1800 Euro Schadenersatz erhalten.
Diese Klage wurde Mitte Juli vom Amtsgericht Bielefeld im schriftlichen Verfahren abgewiesen. Ein Sachverständiger hat festgestellt, dass die von der Stadt beauftragte Firma die Vorschriften eingehalten haben, erklärte gestern Rechtsanwalt Jürgen Peitz, von der Bielefelder Kanzlei Behrens und Kollegen, der den Feuerwerker vor Gericht vertreten hatte.
In der Urteilsbegründung des Gerichts wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für ein Schaden durch das Feuerwerk nur zu haften ist, falls die Stadt ein Fahrlässigkeitsvorwurf trifft. Der Gutachter habe aber festgestellt, dass der gewählte Feuerwerksplatz und der Abstand zur Wohnbebauung nach Augenschein, Bombenkaliber und Vorschriften in Ordnung, ja sogar »großzügig bemessen« gewesen sei.
Auch das Niedergehen des Ascheregens, das auch in größeren Abständen von der Abbrennstelle nicht zu verhindern ist, könne der Stadt nicht als schuldhafte Schadensverursachung vorgeworfen werden.

Artikel vom 04.08.2006