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Ist Straßenbelag
nicht förderfähig?

Kreis muss wohl die Kosten tragen

Rietberg (mobl). Die neue Fahrbahndecke der Neuenkirchener Straße wird wahrscheinlich nicht vom Land NRW gefördert. Wie aus dem Kreishaus zu erfahren war, wird das Land aber wohl die Kosten für den neuen Kreisverkehr an der Platzstraße, die neue Brücke über den Sennebach und den Radweg von Neuenkirchen bis Westerwiehe übernehmen.

Offenbar fördert das Land neue Straßenbeläge für Kreisstraßen nämlich nur innerhalb von Ortsdurchfahrten, aber nicht auf so genannter »freier Strecke« wie zwischen Sennebach und Westerwieher Ortseingang. Vom Land gefördert wird aber sehr wohl der Brückenneubau am Sennebach (dort wird demnächst auch die Kreuzung mit der neuen Verbindungsstraße Richtung Konrad-Adenauer-Straße entstehen) und der Radweg bis nach Westerwiehe. Die Kurve nahe der Sennebachbrücke wird entschärft, weil sie als Gefahrenpunkt gilt, wo sich schon schwere Unfälle ereignet haben.
Und auch die Fahrbahndecke der Druffeler Straße vom Kreisverkehr in Neuenkirchen bis zum Abzweig nach Druffel wird vom Land wahrscheinlich bezuschusst. Auch hier handelt es sich zwar eigentlich um eine Kreisstraße auf »freier Strecke«, weil die Druffeler Straße aber ein Zubringer zum Fernstraßennetz (nämlich zur Bundesstraße 64) ist, gelten hier komplizierte Ausnahmeregelungen, was die Bezuschussung betrifft.
All diese Vorhaben werden Mitte des Monats im Verkehrs- und Straßenausschuss des Kreises sowie im Kreisausschuss thematisiert. Um eine termingerechte Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen zur Landesgartenschau 2008 in Rietberg zu gewährleisten, ist die Ausschreibung und Vergabe dieser Bauleistungen noch im Jahr 2006 erforderlich.

Artikel vom 04.08.2006