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»Kombilohn« in der Praxis Realität

Auch wenn der Lohn aus Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nicht das Existenzminimum sichert, haben Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Fachgruppenleiterin Ute Grass erläutert das System am Beispiel einer fünfköpfigen Familie. Als der Vater noch arbeitslos war, hatte die Familie Anspruch auf staatliche Unterstützung in Höhe von 1243 Euro plus Kindergeld. Jetzt hat der Mann eine Tätigkeit aufgenommen, die ihm monatlich einen Nettolohn von 856 Euro einbringt. »Angerechnet werden davon 596 Euro, der Freibetrag von 260 Euro dient als Anreiz für die Ausübung der Beschäftigung. Die Familie erhält noch einen Zuschuss in Höhe von 647 Euro.« Unter dem Strich stehen ihr somit ohne Kindergeld monatlich 1513 Euro -Êund damit 270 Euro mehr zur Verfügung. »Für den Staat bietet dieses Modell eine Entlastung, für die Menschen ein Plus«, sagt Thorsten Klute.

Artikel vom 04.08.2006