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Späte Einsicht vor Gericht

38-Jähriger gibt Diebstahl nach JVA-Flucht letztlich zu

Steinhagen/Halle (mel). Obwohl keiner der sechs geladenen Zeugen gestern vor dem Amtsgericht Halle erschienen war, zog sich die Verhandlung gegen einen 38-jährigen Duisburger in die Länge. Der Mann soll im Oktober 2005 mit einem weiteren Häftling aus der JVA Steinhagen ausgebrochen und mit einem gestohlenen Auto geflohen sein.

»Glauben Sie mir, Herr Richter, ich stehe heute zum ersten Mal unschuldig vor Gericht«, beteuerte der Mann, der inzwischen aus der Haft entlassen ist und wieder in seiner Heimatstadt lebt. Richter Peeter-Wilhelm Pöld glaubte in der Tat einige seiner Beteurungen nicht: »Erzählen Sie uns doch keine Märchen«, machte er den Duisburger mehrfach darauf aufmerksam, dass ein Geständnis zu einem milderen Urteil führen würde.
Am 23. Oktober 2005 hatte der Angeklagte Freigang aus dem Gefängnis, machte sich zusammen mit anderen Inhaftierten auf den Weg ins Ruhrgebiet. Einer der Männer hatte ein Auto und brachte die Anderen zu ihren Familien nach Hause. Zurück in der JVA reifte in dem Angeklagten und dem Mitangeklagten, der derzeit flüchtig ist, der Gedanke, aus dem Gefängnis auszubrechen. »Wir hatten beide viel getrunken und wussten, dass es Ärger geben würde. Da sind wir über den Zaun gehüpft«, erinnerte sich der 38-Jährige. Den Wagen des Bekannten, der am Vortag alle so bereitwillig gefahren hatte, soll jedoch der andere Flüchtling allein entwendet haben, er sei mit dem Zug nach Hause gefahren.
Nach mehreren Beratungen mit seinem Anwalt konnte sich der Angeklagte letzlich doch zu einem Geständnis durchringen. »Wir sind beide mit dem Auto gefahren, aber ich wollte es wirklich zurückgeben«, gab der Duisburger zu, bei dem ein paar Tage nach der Flucht auch das gestohlene Auto aufgefunden worden war.
In Anbetracht einer »bunten Palette von Straftaten«, wie es die Staatsanwältin formulierte, kam eine kurze Freiheitsstrafe nicht in Betracht. Eine viermonatige Bewährungsstrafe wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro kommen jetzt auf den 38-Jährigen zu.

Artikel vom 03.08.2006