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Härtefälle sind nicht geregelt

Schulbücher: Stadt hat über Kostenübernahme noch nicht entschieden

Von Per Lütje
und Reinhard Kehmeier (Foto)
Löhne (LZ). Wenn am kommenden Mittwoch das neue Schuljahr beginnt, wird der ein oder andere Schüler ohne Lehrbücher die Holzbank drücken müssen. Denn noch immer trudeln bei den örtlichen Buchhandlungen Bestellungen ein, und die Lieferzeiten betragen bei den Verlagen derzeit acht bis zehn Tage.

»Es ist jedes Jahr das Gleiche: Anstatt die Schulbücher in der ersten Woche zu ordern, kommen viele Eltern auf den letzten Drücker«, sagt die Inhaberin der Buchhandlung Schmidt an der Königstraße. Im Keller stapeln sich derzeit die Bestellungen fast bis an die Decke. »Das ist ein riesiger logistischer Aufwand. Nicht nur für uns, sondern auch für die Verlage«, erklärt Bärbel Ußling.
Auch in der Buchhandlung Dehne an der Lübbecker Straße konzentrierte sich in den vergangenen Wochen ein Großteil des Geschäfts auf die Schulbücher. »In dieser Zeit herrscht eine Urlaubssperre«, sagt Kirsten Beul. Im Gegensatz zur Buchhandlung Schmidt haben sich hier die Lagerräume schon weitgehend geleert. »Wir sind selbst begeistert, wie gut das in diesem Jahr geklappt hat.«
Der Durchschnittsbetrag, der pro Schuljahr für Bücher aufzuwänden ist, ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt für Grundschulen 36 Euro, für die Sekundarstufe I 78 und für die Sekundarstufe II 71 Euro. »Die Stadt übernimmt davon als Schulträger die Hälfte«, sagt Herbert Viermann, Leiter des Löhner Schulverwaltungsamtes.
Seit der Änderung des Schulgesetzes können die Kommunen selbst entscheiden, ob und unter welchen Vorraussetzungen Eltern von der Zuzahlung befreit werden. In Herford zum Beispiel hat der Rat einen Härtefonds gebildet, der 5 000 Euro für alle Schulen enthält. »Eine solche Entscheidung steht in Löhne noch aus«, erklärt Viermann. Insofern schwebe man in dieser Hinsicht ein wenig in der Luft. »Wir werden die Härtefallregelung nach der Sommerpause in der Politik aber schnellstmöglich auf die Tagesordnung heben«, kündigte der Amtsleiter an. Er rät zum Beispiel Empfängern von Hartz IV, Quittungen über Schulbücher aufzubewahren, da es gut sein könne, dass diese Kosten nachträglich zurückerstattet würden. »Wir werden uns in diesem Fall mit den Betroffenen in Verbindung setzen.«

Artikel vom 02.08.2006