Bad Laer (dpa). Die Sanicare-Versandapotheke (Bad Laer) ist von der Wettbewerbszentrale für ihre Werbeaktion mit Zuzahlungs-Gutscheinen abgemahnt worden. Die Vorteilsgewährung durch Apotheken beim Arzneimittelvertrieb unterliege engen gesetzlichen Grenzen. Diese seien von Sanicare verletzt worden. Derzeit bietet Sanicare den Krankenkassen Zuzahlungs-Gutscheine zur Weiterleitung an die Versicherten an. Diese können die Gutscheine dann bei der Versandapotheke einlösen.