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OWL-Städte als
Steueroasen

Geringe Belastung für Häuslebauer

Von Ernst-Wilhelm Pape
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Für Hauseigentümer und Mieter zählen Kommunen in Ostwestfalen-Lippe bei der Grundsteuer B zu den Steueroasen in NRW.

Von den zehn der insgesamt 396 Städte und Gemeinden, die den niedrigsten Steuersatz erheben, kommen nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) allein acht aus dem Regierungsbezirk Detmold.
Die Kommune mit der günstigsten steuerlichen Belastung des Wohnens ist Schloß Holte-Stukenbrock im Kreis Gütersloh. Hier zahlt der Hauseigentümer bei einem Hebesatz von 240 Prozentpunkten 220 Euro Grundsteuer im Jahr. In Gelsenkirchen und Bottrop werde mehr als das Doppelte für das gleiche Haus fällig, sagte Eberhard Kanski, Leiter der Haushaltsabteilung des Bundes der Steuerzahler in NRW, gestern dieser Zeitung. Gut 500 Euro müssten Eigentümer oder Mieter an die Stadtkasse zahlen, da hier der Hebesatz 530 Punkte beträgt. Mieter sind auch betroffen, da üblicherweise die Grundsteuern über die Nebenkosten gezahlt werden.
Neben Schloß Holte Stukenbrock ist das Wohnen in OWL auch in Verl (265 Prozentpunkte), Steinhagen (290) Bünde (295), Delbrück (295), Harsewinkel (295), Gütersloh (300) und Rietberg (305) günstig. An diese Werte kommen in NRW nur noch Straelen am Niederrhein (250) und Rasfeld im Münsterland (300) heran.
Vor allem Kommunen im Kreis Gütersloh würden günstige Hebesätze erheben, sagte Kanski. Wenn Städte und Gemeinden bei den Ausgaben sparten und bei der Verschuldung Zurückhaltung übten, müssten auch weniger Zinsen bezahlt werden. Weniger Zinsen wiederum bedeuteten auch weniger Steuern, wie es Schloß Holte-Stukenbrock vormache. In diesen Steueroasen werde der Steuerzahler belohnt. Schon seit Jahren zeichne sich die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock durch eine solide Finanzpolitik aus. Sie wurde bereits vom Bund der Steuerzahler mit dem »Eisernen Steuergroschen« ausgezeichnet.
Insgesamt haben Hauseigentümer und Mieter in NRW im vergangenen Jahr 2,5 Milliarden Grundsteuern an ihre Kommunen gezahlt. In den meisten Städten und Gemeinden liege der Hebesatz bei knapp 400 Prozentpunkten, sagte Kanski. Bei der Höhe der Grundsteuer hätten die Kommunalpolitiker große Gestaltungsmöglichkeiten.

Artikel vom 01.08.2006