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Vorschriften
für Viehmarkt


Brakel (WB). Mit einer Reihe von Auflagen ist jetzt der traditionelle Viehmarkt am Annentagsmontag (7. August) vom Amtstierarzt des Kreises Höxter genehmigt worden. Besonders betroffen sind nach der Geflügelpestschutzverordnung die Geflügelhändler, die außer einem höchstens vier Tage alten Gesundheitszeugnis für ihre Tiere auch die zum Verkauf stehenden Hühner, Enten oder Gänse nur unter einer Bedachung (Sonnenschirm, Partyzelt oder dergleichen) anbieten dürfen.
Sollte das heiße Sommerwetter auch noch bis zum Brakeler Annentag andauern, so stellt diese Forderung natürlich auch ein Gebot des Tierschutzes dar, das Geflügel nicht in praller Sonne zu präsentieren. Mitarbeiter des Veterinärdienstes werden den Markt überprüfen und entsprechende Regelungen treffen.

Artikel vom 01.08.2006