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Klage der IG Sennebäche zulässig

Jürgenliemke erfreut: Europäischer Gerichtshof will sich damit befassen

Schloß Holte-Stukenbrock (kl). Nach Ansicht von Manfred Jürgenliemke, Sprecher der Interessengemeinschaft Sennebäche, ist es ein Hammer und eine Ohrfeige für die nationalen Gerichte: Der europäische Gerichtshof hat jetzt die Klage der Interessengemeinschaft gegen die Listung der FFH-Gebiete für zulässig erklärt.

Der Bonner Rechtsanwalt, Dr. Horst Glatzel, der die IG in dieser Sache vertritt und berät, hat ihm gestern Nachmittag die Entscheidung aus Luxemburg zugefaxt und als »beachtlichen Zwischenerfolg« bezeichnet. In der Entscheidung des EuGH heißt es, der Präsident der ersten Kammer des Gerichts habe entschieden, das von den Klägern eingereichte Schreiben »zu den Akten zu nehmen«.
»Das ist etwas, das man uns auf nationaler Ebene verweigert hat«, sagte Manfred Jürgenliemke gestern dem WESTFALEN-BLATT. Ein Klage der IG Sennebäche gegen die Listung der Gebiete gegen das Land NRW war Ende vergangenen Jahres vom Verwaltungsgericht Minden und später auch vom Oberverwaltungsgericht Münster als unzulässig abgewiesen worden. Dabei fordert die IG die Hinzuziehung neutraler Gutachter, die beurteilen, ob die in den FFH-Meldungen erwähnten Naturschutzvorkommen auch wirklich vorhanden sind. Daran machen die Kläger aus dem hiesigen Raum nämlich erhebliche Zweifel geltend.
Gegen das Verhalten des OVG Münster hat die IG inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. »Man hat uns in Münster regelrecht abgewimmelt«, sagt Jürgenliemke. »Wir sollten uns um die Beweisaufnahme selbst kümmern.«
Die Klage vor dem EuGH ist inhaltlich gleich, richtet sich jedoch gegen die Europäische Kommission. Denn die habe die Gebietsmeldung aus Nordrhein-Westfalen im Dezember 2004 bestätigt und für richtig erklärt, so Jürgenliemke.
Insgesamt sieht es so aus, als ob die heimischen Gegner der FFH-Meldungen langsam Rückenwind bekommen. Im Mai war der Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, Dr. Alexander Schink, in Schloß Holte-Stukenbrock. Gespräche, an denen damals auch Jürgenliemke teilnahm, verliefen sehr konstruktiv. Denn parallel zur IG Sennebäche beschreitet auch die Stadt den juristischen Weg gegen die FFH-Meldungen.

Artikel vom 29.07.2006