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Geständnis
zum Auftakt

Kindesmissbrauch

Gütersloh/Bielefeld (hz). Geständnis zum Prozessauftakt: der Gütersloher Arbeiter Yussuf B. (43/Name geändert) hat gestern vor der 3. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichtes eingeräumt, sich von Sommer vergangenen Jahres an bis Anfang Januar 2006 mindestens 34 Mal an den beiden Kindern seiner Lebensgefährtin vergangenen zu haben.

Tatorte waren die gemeinsamen Wohnungen in Verl und Gütersloh. Die Opfer, ein Mädchen und ein Junge, waren zur Tatzeit zwölf beziehungsweise acht Jahre alt gewesen. Aufgeflogen war die Missbrauchsserie des 43-Jährigen nach etwa sechs Monaten, als die Mutter (31) ihren Lebensfährten beim Übergriff auf ihren achtjährigen Sohnes im Keller der Gütersloher Wohnung erwischt hatte. Die 31-Jährige erstattete sofort Anzeige bei der Polizei. Seit Mitte Januar sitzt der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede in der Untersuchungshaft. Grund für die Übergriffe auf die beiden Kinder, sagte Yussuf B. gestern vor dem Bielefelder Landgericht, seien die ständigen, teilweise gewalttätigen Streitereien mit seiner ihn dominierenden Lebensgefährtin gewesen. »Diese Beziehung ist keine normale Beziehung gewesen«, räumte der Arbeiter ein. Während er die Tochter für die erzwungenen sexuellen Dienste bezahlte, habe er den Achtjährigen zum einen wegen dessen ständiger Bettnässerei und zum anderen stellvertretend für die Dominanz der Lebensgefährtin bestrafen wollen: »Ich habe dem Jungen das angetan, weil ich nicht in der Lage gewesen bin, meiner Freundin die Stirn zu bieten. Ich bin ein Kinderschänder. Was ich gemacht habe, ist krank«, bekannte der 43-Jährige. Die Mutter erklärte gestern als Zeugin vor dem Landgericht, dass der Sohn im September vergangenen Jahres ihr zum ersten Mal von den schweren Übergriffen durch den 43-Jährigen berichtet habe. Doch sie habe dem Achtjährigen zunächst nicht geglaubt. Denn sowohl die eigene Tochter als auch der Lebensgefährte hätten ihr auf Nachfrage erklärt, der Junge wolle sich wohl nur an Yussuf B. rächen, weil dieser ihn zum Spüldienst im Haushalt »verdonnert« habe.

Artikel vom 26.07.2006