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Gutes Recht nach Kauf

Umtausch auch bei Sonderangeboten möglich


Bad Oeynhausen (WB). Auch für Schnäppchenjäger sind sonnige Zeiten ausgebrochen: Geschäfte locken zum großen Ansturm auf reduzierte Waren. »Doch trotz günstiger Angebote mit Preisnachlässen bis zu 70 Prozent sollten Käufer prüfen, ob sie ein Schnäppchen ergattern und die Qualität auch stimmt«, empfiehlt die Verbraucherzentrale. »Werden beim T-Shirt oder den Shorts nach dem Kauf Macken entdeckt, können auch reduzierte Artikel bei den Händlern reklamiert werden«, lautet ein Ratschlag.
Zu Reklamation und Umtausch beim Ausverkauf von Saisonware hat die Verbraucherzentrale zudem diese Tipps: Wurde eine falsche Größe gewählt oder passt die Farbe nicht, können Käufer nicht auf ein Umtauschrecht pochen. Sie sind auf die Kulanz der Händler angewiesen. Weisen die Schnäppchen jedoch Fehler auf, kann der Käufer zwei Jahre lang Ansprüche gegenüber den Verkäufern geltend machen. Ausgenommen von dieser Regel sind Fehler- oder B-Waren, wenn beim Kauf auf deren Mängel ausdrücklich hingewiesen wurde. Zudem sollte unbedingt der Kassenbon aufbewahrt werden.

Artikel vom 24.07.2006