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Fristen verlängert

Änderung bei Stilllegung von Autos


Erst nach sieben Jahren werden still gelegte Kraftfahrzeuge in Zukunft endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bislang galt eine Frist von 18 Monaten.
War diese abgelaufen, musste für die Wiederzulassung ein teures Einzelgutachten erstellt werden. Nach der aktuellen Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist ein Gutachten von sofort an erst nötig, wenn das betroffene Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde.
In der Regel geschieht das laut der Fach-Zeitschrift »kfz-betrieb« erst sieben Jahre nach der Stilllegung.

Artikel vom 29.07.2006