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M.'s Ehefrau
muss nicht
mitbezahlen

Urteil des BGH

Von Klaus-Peter Schillig
Enger/Halle (EA). Der Bundesgerichtshof sieht es genau so wie das Landgericht Bielefeld: Die Ehefrau des ehemaligen Storck-Einkaufschefs Dieter M. aus Enger muss nicht mit ihrem Vermögen haften, um den Schaden, den ihr Mann verursacht hat, wieder gutzumachen.

Im Juni 2005 war M. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich von Lieferanten des Haller Süßwarenherstellers hatte bestechen lassen. Von dem Geld, insgesamt 1,1 Millionen Euro, hatte sich M. in Enger ein luxuriös ausgestattetes Wohnhaus gebaut. Strafrechtlich war ein Großteil dieses Betrages, 650 000 Euro, schon verjährt. Dennoch drückt M. jetzt eine Millionenschuld, weil auch das Finanzamt für das geflossene Schwarzgeld die Hand aufhält.
30 Minuten dauerte gestern die mündliche Verhandlung vor dem fünften Strafsenat, der 1997 vom eigentlichen BGH-Standort Karlsruhe nach Leipzig verlegt worden ist. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte Revision vor dem BGH beantragt, wurde in Leipzig von einem Bundesanwalt vertreten. Der plädierte dafür, die Ehefrau mit zur Rechenschaft zu ziehen, weil sie ebenfalls von dem gemeinsamen Wohnhaus, das ihr auch zur Hälfte gehört, profitiert habe.
Dr. Lutz Klose, Partner von Strafverteidiger Holger Rostek, der schon Dieter M. vertreten hatte, machte in Leipzig deutlich, das aus den geflossenen Schmiergeldern nichts in das Vermögen der Ehefrau geflossen sei. Außerdem habe sie von den Machenschaften ihres Mannes nichts gewusst. Als besonders bedeutsam stellte Dr. Klose nach eigenen Angaben heraus, dass das Einfamilienhaus bald in die Zwangsversteigerung gehe. Es sei zu erwarten, dass der Erlös nicht die Regressforderungen decke, somit auch der Frau ein Schuldenberg bleibe. »Es wäre ja wohl eine Härte, wenn sie jetzt noch zusätzlich zu den Schadenersatzzahlungen herangezogen würde«, meinte der Anwalt auf Anfrage

Artikel vom 14.07.2006