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Grundsteuer B:
Widerspruch
zurücknehmen

Stadt liegen 130 Einwendungen vor

Werther (dh). 130 Hausbesitzer aus Werther haben bei der Stadt Widerspruch gegen den Bescheid zur Zahlung der Grundsteuer B eingelegt. Jetzt fordert die Verwaltung sie auf, die Einwendungen zurückzunehmen. Grund: Die Verfassungsbeschwerde, die bundesweit eine Welle von Widersprüchen ausgelöst hatte, ist zurückgewiesen worden.

Am 1. August 2005 haben zwei Hauseigentümer einer badischen Kleinstadt Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Grundsteuer eingelegt. Sie wenden sich gegen die steuerliche Belastung ihrer Grundstücke, weil sie diese mit ihren Familien selbst bewohnen und mit diesem selbst genutzten Grundbesitz keine tatsächlichen Erträge erwirtschaften. Das Bundesverfassungsgericht sollte prüfen, ob der Fiskus mit der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums gegen das Eigentumsrecht des Artikels 14 im Grundgesetz verstößt.
Mit Hilfe von Steuerberatern, Musterschreiben oder auch informellen Schreiben haben daraufhin unzählige Bundesbürger bei ihrer Kommune oder beim Finanzamt Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt. Allein beim Finanzamt Gütersloh, das für die Kreisstadt, Harsewinkel und den Altkreis zuständig ist, waren bis März etwa 4 000 Einsprüche eingegangen. Bei der Stadt Werther sind es insgesamt 130 Einwendungen.
Die Stadt Gütersloh hat die Widersprüche gleich abgelehnt. Wer dort gegen den Steuerbescheid vorgehen wollte, hätte den Klageweg beschreiten müssen. Die Stadt Werther hingegen hat das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhen lassen.
Inzwischen ist die Verfassungsbeschwerde abgewiesen worden. Die dreiköpfige Kammer hat den Einwand ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Im Haushalt der Stadt Werther schlägt die Grundsteuer B in 2006 mit etwa 1,2 Millionen Euro zu Buche. Demnach hätte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten der Beschwerdeführer aus der badischen Kleinstadt ein dickes Loch ins Stadtsäckel gerissen.
Bürgermeisterin Marion Weike bittet jetzt die 130 Grundbesitzer in Werther, ihren Widerspruch zurückzunehmen. »Andernfalls müssten die Widersprüche von der Stadt als unbegründet zurückgewiesen werden«, erklärt sie. »Und das würde nur unnötig hohe Portokosten verursachen.« Die Rücknahme des Widerspruchs kann sowohl schriftlich als auch mündlich oder telefonisch erfolgen.

Artikel vom 13.07.2006