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Bei 2000 Medikamenten entfällt die Zuzahlung

Einspar-Möglichkeiten für die Kassen - Patienten sollen auf preiswertere Rezepte achten


Altkreis Halle (WB). Seit dem 1. Juli entfällt für Kassenpatienten in Deutschland bei mehr als 2000 Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro. Das ist das Ergebnis einer neuen Regelung des Arzneimittelversorgungs- und Wirtschaftlichkeits-gesetzes (AVWG). Roland Lohse, Leiter des Servicezentrums Bielefeld der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH): »Wir begrüßen diese Entwicklung sehr. Sie bedeutet für unsere Versicherten eine direkte finanzielle Entlastung bei den Gesundheitsausgaben. Darüber hinaus birgt die Regelung aber auch ein enormes Sparpotenzial für die gesetzliche Krankenversicherung, wenn kostengünstigere Nachahmerpräparate (Generika) zukünftig überall dort eingesetzt werden, wo dies medizinisch möglich ist.«
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben zunächst für 79 Arzneimittelgruppen mit denselben Wirkstoffen eine Zuzahlungsbefreiung beschlossen. Im Rahmen weiterer Verhandlungen über Festbeträge werden nach und nach mehr Arzneimittelgruppen folgen. Der Preis des Medikaments muss für eine Zuzahlungsbefreiung den Festbetrag um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Zu den Medikamenten, für die bereits eine Zuzahlungsbefreiung gilt, gehören bestimmte Schmerz- und Prostatamittel, Krebsmedikamente, Herz-Kreislauf-Arzneien, Magen-Darm-Mittel, Antidepressiva, Antibiotika und Arzneien für Epileptiker und Parkinson-Patienten.
Die Arzneimittelausgaben sind neben den Krankenhauskosten der größte Posten im Gesundheitswesen. »Wir empfehlen unseren Versicherten in ihrem eigenen Interesse, beim Arzt stärker auf die Verordnung preiswerter Arzneimittel zu achten und in der Apotheke gegebenenfalls nach günstigen Alternativpräparaten zu fragen«, sagt Roland Lohse. Wird ein Medikament zu einem über dem jeweiligen Festbetrag liegenden Preis verkauft, muss der Versicherte zusätzlich zur Zuzahlung die Differenz zwischen dem von den Kassen bezahlten Festbetrag und dem Preis des Medikaments selbst bezahlen.

Artikel vom 24.07.2006