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Amtliche Bekanntmachung
Nach § 35 Abs. 6 des Meldegesetzes NW können Betroffene in bestimmten Fällen der Weitergabe ihrer Daten bei Auskünften aus dem Melderegister widersprechen bzw. zustimmen. Der volle Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung über die Ausübung dieses Widerspruchs- und Zustimmungsrechtes wird in der Zeit vom 17.07. bis 28.07. im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen ausgehängt und kann zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.
Bad Oeynhausen, den 10.07.2006
Der Bürgermeister
In Vertretung
Brand
Erster Beigeordneter

Artikel vom 17.07.2006