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14-Jährige
vergewaltigt

Knapp drei Jahre Haft für den Täter

Von Wolfgang Clemm
Herford / Bad Oeynhausen (HK). Zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe bekam jetzt der 23-jährige Harald M. (Namen geändert) wegen Vergewaltigung einer 14-jährigen Bad Oeynhausenerin. Das Mädchen wurde davon schwanger und brachte inzwischen einen Sohn zur Welt.

Erst hatte der gebürtige Brandenburger alle Tatvorwürfe geleugnet. Seine Version: Er war im April 2004 nach einer einjährigen Jugendstrafe aus der Justizvollzugsanstalt Herford entlassen worden und lernte kurz darauf an seinem Wohnort Bad Oeynhausen die 14-jährige Schülerin Tanja kennen. Mehrfach sei es zum einverständlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Als ihm klar geworden sei, wie jung das Mädchen ist, habe er aus Verantwortungsbewusstsein die Beziehung beendet.
Diese verniedlichende Lesart wurde vom Staatsanwalt scharf angegriffen - weil der Schülerin damit ein belastender Auftritt in der Verhandlung drohte: »Sie wissen ganz genau, dass Tanja von der anwesenden Sachverständigen als glaubwürdig eingestuft worden ist. Wenn sie diese Einschätzung heute wiederholt und die Zeugin aussagen muss, beantrage ich die Verweisung an das Landgericht Bielefeld, wo Sie deutlich mehr als die maximal vier Jahre beim Herforder Jugendschöffengericht bekommen können!«
Lange berieten Richterin Alexandra Sykulla, die Schöffen, Staatsanwalt Christoph Zielke, Opferbeistand Mario Prigge und Verteidiger Gordon Frohne unter Ausschluss der Öffentlichkeit - und handelten das Strafmaß für den Fall eines Geständnisses aus. Der Verteidiger brauchte mehrere Beratungspausen mit seinem Mandanten, bis er ihm endlich den Ernst seiner Lage klar gemacht hatte. Dann durfte er eine Erklärung für den arbeitslosen Angeklagten vortragen. Fünfmal sei es zum Beischlaf mit dem Mädchen gekommen - »in einem Fall ging es etwas grober zu«. Auf mehrfache Nachfragen räumte der Angeklagte schließlich ein: »Ja, gegen ihren Willen.«
Die insgesamt neun Vorstrafen des jetzt 23-Jährigen lagen auf anderen Gebieten. Zu seinen Gunsten wurde als strafmildernd gewertet, dass er mit seinem gequälten Geständnis der jungen Mutter wenigstens die Zeugenaussage erspart hat und auch das Risiko, dass ihr möglicherweise nicht geglaubt würde.
Auch die ursprünglichen Einlassungen »Tanja prahlte bei Bekannten und in der Schule mit unserem Verhältnis« wurden nicht mehr wiederholt.

Artikel vom 11.07.2006