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Ex-Gefangener spielt
mit seiner Freiheit

Wegen Mietbetrugs wieder vor Gericht

Steinhagen/Halle (fn). Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte er verbüßt. Jetzt wollte er in Steinhagen ein neues Leben beginnen. Doch weil er seine Steinhagener Mietwohung weder bezahlt noch gekündigt hatte, fand sich der 54-jährige Mann aus Essen gestern erneut auf der Anklagebank eines Gerichts wieder.

»Da kann man ja nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, wie jemand, der schon wegen Betrugs eingesessen hat, sich so verhält. Erstaunlich, wie Sie mit ihrer Freiheit spielen.« Richter Peeter-Wilhelm Pöld schloss sich am Ende aber der milden Strafforderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte Hans S. wegen Betrugs durch Unterlassen zu sechs Monaten auf Bewährung mit der Auflage, den Schaden von 1250 Euro innerhalb eines Jahres zu begleichen. Denn weil sich der Angeklagte in Essen mittlerweile eine kleine Existenz aufgebaut habe, bestehe so die Chance, dass das Geld zurück gezahlt werde.
Der Vermieter hatte im Juni 2005 einen Mietvertrag mit dem damals noch in Steinhagen inhaftierten Essener abgeschlossen. Nach seiner Entlassung Anfang August wollte der in der Osterfeldstraße für 395 Euro Warmmiete leben, zunächst von Arbeitslosengeld, aber auch mit der begründeten Aussicht auf kleinere Jobs, wie er vor Gericht darlegen konnte.
Am 2. August fand wie geplant die Schlüsselübergabe statt. Doch zum Einzug kam es nie. Wie Hans S. schilderte, wollten seine schwer kranke Mutter und sein kranker Bruder in Essen ihn nicht nach Steinhagen ziehen lassen. Diesem Druck habe er sich nicht wiedersetzen können. Warum er dann nicht die Wohnung gekündigt habe - diese Frage stellte Richter Pöld immer wieder, ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Schließlich gab es mittlerweile auch schon Mahnschreiben des Vermieters, der zumindest die Schlüssel zurück verlangte, um die Wohnung neu zu vermieten.
Die mehrfachen Entschuldigungen des Angeklagten wollte der Geschädigte so nicht annehmen -Êschließlich hatte er bis zum Verhandlungstag nicht eine der immer wieder angekündigten Ratenzahlungen erhalten.

Artikel vom 11.07.2006