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Asylbewerber vergewaltigt querschnittsgelähmte Frau

Drei Jahre Gefängnis - schnelle Abschiebung geplant

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Oberstaatsanwalt Peter Wedderwille schüttelte fassungslos den Kopf: »Mit fehlen die Worte«. Denn was der offenbar teilnahmslos auf der Anklagebank hockende Mann getan hat, scheint geradezu unfassbar.

Huseyin G. hat in Paderborn nicht nur seine nach einer Operation hilflos im Bett liegende Lebensgefährtin vergewaltigt, sondern auch noch zweimal eine querschnittsgelähmte Frau sexuell missbraucht. Für diese drei Taten verurteilte das Landgericht Paderborn den 28-Jährigen gestern zu drei Jahren Haft. Nach Verbüßung von zwei Dritteln soll er in die Türkei abgeschoben werden.
Anfang 2004 war G. über eine Schleuserorganisation nach Deutschland gekommen. Weil sein Asylantrag abgelehnt wurde, versuchte er, über eine Ehe an eine Aufenthaltsgenehmigung zu gelangen. Doch das Amtsgericht Paderborn verbot die Heirat mit einer alkoholkranken Frau, weil der Zweck offensichtlich war. »Meine Mandantin weiß heute, dass es ihm nur darum ging, hier bleiben zu können«, sagte deren Anwältin Anja Brauckmann. »Dass er zu derartigen Übergriffen fähig sein könnte, hat sie sich nicht vorgestellt.«
Ebenso wenig wie eine Bekannte des Opfers. Seit ihrem 18. Lebensjahr ist die heute 38-jährige Sozialpädagogin querschnittsgelähmt und weitgehend ans Bett gefesselt. Sie hatte sich bereit erklärt, Huseyin G. etwas Deutsch beizubringen. Doch der Angeklagte nutzte ihre Hilfsbereitschaft zweimal skrupellos aus, als die Pflegerin Einkaufen war.
Oberstaatsanwalt Wedderwille fand schließlich doch noch die passenden Worte. Er sprach von »geradezu menschenverachtenden Taten, die man kaum nachvollziehen kann«. Selbst Verteidiger Hayri Oflu nannte das, was der Angeklagte getan hat, »abscheulich«.
Einen Einblick in seine Motive und seine Gefühlslage gewährte G. allerdings nicht. Nach monatelangem Schweigen ließ er immerhin im Prozess über seinen Anwalt mitteilen, er räume die Anklagevorwürfe ein.
Dieses Geständnis berücksichtigte die Strafkammer strafmildernd. »Damit hat er den Opfern die belastende Aussage hier im Gerichtssaal erspart«, begründete Richter Stefan Schäfer das am unteren Ende liegende Strafmaß.
Nach seinen Taten hatte sich Huseyin G. zunächst nach Frankreich abgesetzt. In Lyon war er aufgrund eines internationalen Haftbefehls aber im April 2005 festgenommen und Ende des Jahres nach Deutschland ausgeliefert worden.

Artikel vom 11.07.2006