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Die Resolution im Wortlaut:

»Die Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes Herford e.V. hat zu den beiden Themen ÝWegfall der sachgrundlosen Befristung und Verlängerung der sechsmonatigen WartezeitÜ und ÝAllgemeines GleichbehandlungsgesetzÜ folgende Resolution beschlossen:
1. Wir halten es für dringend erforderlich, im Sinne einer Verbesserung der Beschäftigungslage und des Abbaus der Arbeitslosigkeit das Kündigungsrecht zu verbessern und insbesondere den starren Kündigungsschutz zu entschärfen. Mit Unverständnis haben wir erfahren, dass beabsichtigt ist, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung ersatzlos zu streichen und im Gegenzug Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit einzuräumen, die sechsmonatige Wartezeit auf 24 Monate zu verlängern. Dies ist nur vordergründig eine Erleichterung, in Wirklichkeit eine Mogelpackung, denn die Folgen der Neuregelung sind nicht ausreichend bedacht. Zwar soll während der Wartezeit ohne Begründung das Arbeitsverhältnis gekündigt werden können. Dabei sind jedoch alle sonstigen formellen und materiellen Voraussetzungen des Kündigungsrechts zu beachten (zum Beispiel Betriebsratsanhörung, Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, Mutterschutz und Betriebsrat). Schließlich unterliegen solche Kündigungen auch einer Kontrolle durch die Arbeitsgerichte.
Wir fordern daher, die bisherigen Befristungsmöglichkeiten auf keinen Fall einzuschränken.
2. Mit dem gleichen Unverständnis haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bundesjustizministerin den Entwurf eines ÝAllgemeinen GleichbehandlungsgesetzesÜ (früher Antidiskriminierungsgesetz) vorgestellt hat, mit dem vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in das nationale Recht umgesetzt werden sollen. Anstatt sich darauf zu beschränken, die europäischen Richtlinienvorgaben 1:1 in das deutsche Recht zu integrieren, hat man ein eigenes Gesetz entworfen, mit dem man weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. So ist beabsichtigt, eine gravierende Ausdehnung der europarechtlich nur geforderten drei Diskriminierungsmerkmale auf die weiteren Kriterien der sexuellen Orientierung, der Behinderung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung vorzunehmen, sowie ein Ýfaktisches VerbandsklagerechtÜ für Gewerkschaften und Betriebsräte zu schaffen.
Die mit diesem Gesetzesentwurf vorgenommene Übererfüllung der europäischen Richtlinien ist europarechtlich nicht gefordert und belastet die deutsche Wirtschaft mit weiterer Bürokratie und unnötiger Rechtsunsicherheit, die gerade der von den Koalitionsparteien abgegebenen Selbstverpflichtung, keine neue Bürokratie zu schaffen, zuwider läuft und keinesfalls dazu führen wird, die Wirtschaft zu motivieren, neue Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen.
Wir fordern deshalb, den Gesetzesentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu überarbeiten und sich strikt auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinienvorgaben zu beschränken.«

Artikel vom 05.07.2006