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STADT VERSMOLD   Der BürgermeisterVersmold, den 28. Juni 2006Betr.: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 - Versmold »Gewerbegebiet östlich Laerstraße / nördlich und südlich Rothenfelder Straßehier: Offenlegung gem. § 13 (2) Nr. 2 in Verbindung mit § 3 (2) Bau-
gesetzbuchAufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 6. 2005 (BGBI. I S. 1818), hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 3. 11. 2005 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50-Versmold »Gewerbegebiet östlich Laerstraße/nördlich und südlich Rothenfelder Straße« beschlossen.
Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Fläche im Bereich des bebauten Grundstückes »Rothenfelder Straße 44« anstelle einer dort bisher festgesetzten Fläche für Ausgleichsmaßnahmen.
Der Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplangebietes ist im nachstehenden Planauszug durch eine schwarze Linie umrandet und schraffiert dargestellt. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Bebauungsplan.

In Ergänzung des Beschlusses vom 3. 11. 2005 hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 6. 4. 2006 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50-Versmold im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (1) BauGB durchzuführen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird verzichtet.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Änderungsentwurf mit Begründung liegt gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
12. 7. 2006 bis einschl. 15. 8. 2006im Rathaus der Stadt Versmold, Münsterstr. 16, 33775 Versmold, Zimmer 203, während der Dienststundenmontags bis mttwochsdonnerstagsfreitagsvon 8.00-12.30 Uhr u. von 14.00-15.30 Uhrvon 8.00-12.30 Uhr u. von 14.00-18.00 Uhr sowievon 8.00-12.30 Uhrzu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungfrist können zum Änderungsentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Klute

Artikel vom 01.07.2006