01.07.2006
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gesetzbuch
Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Fläche im Bereich des bebauten Grundstückes »Rothenfelder Straße 44« anstelle einer dort bisher festgesetzten Fläche für Ausgleichsmaßnahmen.
Der Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplangebietes ist im nachstehenden Planauszug durch eine schwarze Linie umrandet und schraffiert dargestellt. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Bebauungsplan.
In Ergänzung des Beschlusses vom 3. 11. 2005 hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 6. 4. 2006 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50-Versmold im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (1) BauGB durchzuführen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird verzichtet.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Änderungsentwurf mit Begründung liegt gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
12. 7. 2006 bis einschl. 15. 8. 2006
Während der Auslegungfrist können zum Änderungsentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Artikel vom 01.07.2006