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Wettbüros stehen vor Schließung

Oberverwaltungsgericht NRW verbietet private Konkurrenz von Oddset

Münster/Bielefeld (dpa/WB/kol). Private Wettbüros sind in Nordrhein-Westfalen von sofort an verboten. Das hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für NRW gestern in Münster entschieden. Damit stehen landesweit mehr als 1100 Wettvermittler vor dem Aus.
Kathrin Bruhn aus Herford mit einem »Oddset«-Spielschein. Foto: Hannemann

Die Entscheidung in zweiter Instanz erlaubt es den Kommunen, die Büros privater Sportwetten-Vermittler zu schließen. In Ostwestfalen kündigten gestern die ersten Ordnungsämter entsprechende Schritte noch in den Sommerferien an.
Zuvor hatten mehrere Verwaltungsgerichte in NRW einander zum Teil widersprechende Entscheidungen gefällt. Das für Ostwestfalen-Lippe zuständige Verwaltungsgericht Minden hatte sich auf die Seite der privaten Wettbüros gestellt und angezweifelt, ob ein staatliches Wettmonopol tatsächlich der Eindämmung der Spielsucht diene.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bleiben von nun an lediglich die Wetten des staatlichen Anbieters Oddset legal. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28. März entschieden, das staatliche Wettmonopol sei dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn Oddset seine Werbung für die Wetten deutlich zurückfahre und wirksam die Spielsucht bekämpfe.
In Ostwestfalen gibt es nach einer aktuellen Umfrage dieser Zeitung bei den zuständigen Ordnungsämtern private Wettbüros derzeit in Bielefeld (35), Paderborn (11), Herford (8), Gütersloh (7), Rheda-Wiedenbrück (6), Bünde (6), Halle (3), Verl (2), Werther (2), Versmold (2), Löhne (2), Bad Oeynhausen (2), Delbrück (1), Rahden (1), Büren (1), Bad Lippspringe (1), Brakel (1), Steinheim (1), Höxter (1), Steinhagen (1), Enger (1) und Spenge (1). Az: 4 B 961/06
Seite 4: Kommentar

Artikel vom 29.06.2006