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Amtliche Bekanntmachung
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle
- Friedhofsverwaltung -
Der / Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist nicht bekannt:
GrabstätteAnzahl der Lagerörtliche Lage-Bezeichnung
Schwingel
2
III, EB, 172
Seeger
2
III, DC, 049
Esser (Bühn)
1
III, DA, 024A
Weithaler
2
III, FB, 266
Gemäß § 12 (5) und § 20 (1) der Friedhofssatzung vom 9. Februar 1999, geändert am 11. Mai 2004, enden Nutzungsrechte an Wahlgräbern, wenn der Nutzungsberechtigte und seine Anschrift nicht bekannt sind. Bleibt eine öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Nutzungsberechtigten erfolglos, werden die Nutzungsrechte 3 Monate nach dieser Bekanntmachung entzogen.
Reihengrabfelder
Gemäß § 9 (6) der Friedhofssatzung vom 9. Februar 1999, geändert am 11. Mai 2004, geben wir hiermit bekannt, dass bei folgenden Reihengräbern die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist:
Friedhof III, Bielefelder Straße
Feld EB, Nr. 063
Feld EB, Nr. 059
Die vorgenannten Reihengräber werden sechs Monate nach dieser Bekanntmachung eingeebnet.
Halle, den 30. Juni 2006
Das Presbyterium der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle
gez. Aland
(Vorsitzender)

Artikel vom 30.06.2006