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Tierheim-Hunde sind
von der Steuer befreit

Rat Büren folgt teilweise Feldmann-Antrag

Büren (han). Über einen Teilerfolg freute sich in der Sitzung am Donnerstagabend CDU-Ratsfrau Annette Feldmann. Mit vier Gegenstimmen und einer Enthaltung (beides aus der CDU-Fraktion) beschloss das Kommunalparlament auf einen Antrag der Brenkenerin hin, dass künftig für Hunde, die aus dem Tierhiem in Lippstadt in Bürener Familien »adopiert« werden, drei Jahre lang keine Hundesteuer gezahlt werden muss.

Ausgenommen davon sind allerdings Tiere, die unter das Gesetz über gefährliche Hunderassen (»Kampfhunde«) fallen. Herrchen und Frauchen, die die Steuerersparnis von jährlich 54 Euro in Anspruch nehmen möchten, müssen dafür einen Antrag an die Stadt stellen. Die Stadt Büren folgt mit dieser Regelung dem Beispiel der Nachbarorte Geseke, Lippstadt und Rüthen.
»Bei der Neuanschaffung eines Hundes werden eher Welpen von Züchtern und Privatpersonen bevorzugt«, weiß Tierfreundin Annette Feldmann. »Heimtiere haben weniger Chancen auf eine Vermittlung.« Mit der Steuerbefreiung soll daher bei den Menschen das Bewusstsein geschaffen werden, bei Anschaffung eines vierbeinigen Hausgenossen auch einmal im Tierheim auf die Suche zu gehen. Der finanzielle Anreiz sei auch als Dankeschön zu verstehen.
Nicht durchdringen konnte Annette Feldmann jedoch mit dem zweiten Teil ihres Antrags. Darin hatte sie vorgeschlagen, die dreijährige Steuerbefreiung auch Haltern zu gewähren, die ihren Hund aus einem anderen Tierheim, das Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist, übernommen haben. Damit sind für Hunde, die bespielsweise aus dem Tierheim in Paderborn-Schloß Neuhaus nach Büren vermittelt werden, nach wie vor Steuern zu zahlen.

Artikel vom 24.06.2006