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Bildungsschecks
gibt es auch für
Jungunternehmer
Kreis Gütersloh (WB). Ab sofort sind auch Inhaber und Teilhaber von Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten in den Kreis der Bildungsscheckberechtigten aufgenommen. Bedingung: Sie arbeiten mit und ihre Firma besteht nicht länger als fünf Jahre. Diese Regelung wird von Delila Orgel, zuständig für die Förderung von Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen in der Regionalstelle Frau und Beruf des Kreises Gütersloh ausdrücklich begrüßt: »Oft ergibt sich Qualifizierungsbedarf in fachlicher oder kaufmännischer Sicht erst nach dem Start in die Selbständigkeit. Auch Sprachkenntnisse, Präsentationstechniken, Rhetorik und Verhandlungsführung werden in ihrer Bedeutung für die Unternehmensführung im Vorfeld oft unterschätzt. Da ist die Chance, Weiterbildungskosten durch den Bildungsscheck halbieren zu können, ein zusätzlicher Anreiz.«
Infos zum Bildungsscheck unter www.bildungsscheck.nrw.de und bei der Regionalstelle unter Tel. 0 52 41/21 01-208.

Artikel vom 24.06.2006