23.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Keine juristische Beratung«

Nordumgehung: Rat und Verwaltung sind uneinig

Löhne (per). Betroffene der Nordumgehung sollen von der Stadt Löhne künftig auch Beratung in Sachen Widerspruch bekommen. Das beschlossen die Ratsfraktionen am Mittwoch einstimmig - und bringen damit die Verwaltung nach eigenen Angaben in die Bredouille.
Der entsprechende Antrag der SPD lautete, dass »Bürger, die durch die Nordumgehung Nachteile erleiden und deshalb Widerspruch einlegen wollen, sofortige Beratungsangebote seitens der Verwaltung der Stadt Löhne kostenlos erhalten.« Mit dieser Forderung trafen die Sozialdemokraten sogar bei der Löhner Bürger-Allianz ins Schwarze. »Bürger, die sich wehren wollen, müssen von der Verwaltung unterstützt werden«, befand auch LBA-Chef Dr. Hermann Ottensmeier. Und Bunte-Liste-Vorsitzender Ulrich Adler sah hier sogar eine Chance, »Widerstand gegen die Planung zu mobilisieren«. Auch CDU und FDP unterstützten den Vorschlag der Sozialdemokraten.
Bürgermeister Kurt Quernheim führte aus, dass die Stadt eine solche Beratung nicht leisten könne und auch nicht leisten dürfe. »Wer haftet denn für solche juristischen Auskünfte? Dazu sind wir gar nicht befugt und würden uns auf ein Rechtsgebiet begeben, das Glatteis ist.«
Planungsamtsleiter Wolfgang Helten, in dessen Amt die Fäden in Sachen Nordumgehung zusammenlaufen, sagte gestern der LÖHNER ZEITUNG: »Es geht uns nicht darum, den Bürger auflaufen zu lassen. Wir werden Betroffene auch weiterhin beraten, an wen sie sich wenden können. Aber die Zeit der Widersprüche ist vorbei. Es steht jetzt nur noch der Planfeststellungsbeschluss aus, gegen den die Notgemeinschaft bereits Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt hat.«
Die Stadt Löhne selbst sei in Bezug auf die Nordumgehung offiziell nicht einmal betroffen, sondern habe sich nur als so genannter Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben äußern können. Man erhalte nicht einmal die Gutachten, sondern müsse sich diese von der Notgemeinschaft besorgen.
»Wir sind als Kommune nicht berechtigt, die Bürger juristisch zu beraten. Hier können wir nur auf entsprechende Fachanwälte verweisen«, sagte Wolfgang Helten.

Artikel vom 23.06.2006