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Panne: Dieb nicht
zu identifizieren

DVD-Player im Marktkauf geklaut

Halle (abe). Ein Ermittlungsfehler der Polizei hat offenbar dazu geführt, dass ein 34 Jahre alter Haller nach einem Diebstahl ohne Strafe davongekommen ist. Der Angeklagte soll im Marktkauf einen DVD-Player im Wert von 200 Euro und ein Fertiggericht gestohlen haben.

Der arbeitslose gebürtige Kasache soll den Diebstahl Ende November 2005 begangen haben. Gegen 18.48 Uhr habe er sich den DVD-Player und das Fertiggericht genommen und wollte hinten durch das Gebäude aus dem Personaleingang flüchten.
Der Privatdetektiv hielt den Täter jedoch fest und erstattete auch Anzeige. Zur Feststellung der Personalien rief der Detektiv die Polizei. Die beiden Beamten nahmen die Personalien des Täters auf, glichen die Daten auch polizeilich ab, kontrollierten aber nicht, ob es sich auch tatsächlich um den Mann handelt, dessen Namen der Täter genannt hat. »Ich war gar nicht dort«, sagte der Angeklagte nämlich vor Gericht. Sein Verteidiger ging sogar noch weiter: »Hier hat der Täter die Personalien meines Mandanten angegeben.« Denn die Angaben des »Täters« und die tatsächlichen Personalien des Angeklagten stimmten nicht exakt überein. Geburtsland, die Hausnummer und der Familienstand waren nicht identisch - offenbar ein Ermittlungsfehler der Polizei. Denn die Beamten ließen sich weder einen Ausweis zeigen noch stellten sie fest, wo der Dieb genau wohnt.
Richter Peeter Wilhelm-Pöld reichte es nicht, dass der Privatdetektiv den Angeklagten wiedererkannte. »Ich kenne den Mann, kann aber das Gesicht nicht genau zu der Tat Ende November 2005 zuordnen.« Den beiden Polizeibeamten äußerten sich ähnlich. Somit war der Angeklagte, der offensichtlich im Marktkauf schon häufiger auffällig war, auf freiem Fuß. Pöld sagte zu ihm: »Im Zweifel für den Angeklagten. Sie haben verdammt Glück gehabt.«

Artikel vom 22.06.2006