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Stadt hält
Begehren für
unzulässig

Rückschlag für BfGT

Gütersloh (WB/gpr). Die Gütersloher Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren zum Theater-Neubau, das die BfGT zur Zeit anstrengt, für unzulässig.

Dies teilte jetzt Rechtsdezernentin Christine Lang dem BfGT-Fraktionsvorsitzenden Norbert Morkes mit, der um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Sache gebeten hatte. Der Kreis Gütersloh hat auf Nachfrage der Stadt diese Sichtweise bestätigt.
Nach Auffassung der Stadt kann die Begründung des Begehrens einem unbefangenen Leser einen falschen Eindruck vermitteln - nämlich, dass die Stadt durch einen Umbau der Paul-Thöne-Halle statt einem Neubau zehn Millionen Euro einsparen könne. Dabei lasse das Bürgerbegehren aber unerwähnt, dass für einen Neubau des Theaters mindestens fünf Millionen Euro an Spendengeldern zugesagt seien, so dass der finanzielle Unterschied der beiden Varianten bedeutend kleiner sei. Mit Blick auf die Gemeindeordnung und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW verweist die Stadt darauf, dass die Begründung Verfälschungen des Bürgerwillens vorbeugen soll.
Die BfGT widerspricht der Stadt. Die Verwaltung beziehe sich auf einen Vorentwurf des Bürgerbegehrens. In der Begründung, die auch allen Haushalten zugestellt worden sei, erklärten die Initiatoren, dass »im Gegensatz zu einem Neubau durch einen Umbau der Paul-Thöne-Halle weitere Millionen Euro einzusparen sind und die Folgekosten wesentlich niedriger gehalten werden können.« Vor Beginn des Bürgerbehrens seien Fragestellung und Begründung juristisch überprüft worden. Da das Bürgerbegehren vor der gestrigen Beschlussfassung gestartet wurde, unterliege die Unterschriftensammlung keinen Fristen und werde fortgesetzt.

Artikel vom 22.06.2006