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Bildungsschecks nutzen

Neues Angebot für Jungunternehmer


Gütersloh (WB). Von sofort an sind auch Inhaber und Teilhaber von Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten in den Kreis der Bildungsscheckberechtigten aufgenommen. Bedingung: Sie arbeiten im Unternehmen mit und ihr Unternehmen besteht nicht länger als fünf Jahre.
Diese Regelung wird von Delila Orgel von der Regionalstelle Frau und Beruf begrüßt: »Oft ergeben sich weitere Qualifizierungsbedarfe in fachlicher oder kaufmännischer Sicht erst nach dem Start in die Selbständigkeit. Auch Sprachkenntnisse, Präsentationstechniken, Rhetorik und Verhandlungsführung werden von vielen Existenzgründerinnen in ihrer Bedeutung für die erfolgreiche Unternehmensführung im Vorfeld oft unterschätzt. Da ist die Chance, Weiterbildungskosten durch den Bildungsscheck halbieren zu können, für viele ein zusätzlicher Anreiz.« Weitere Infos unter www.bildungsscheck.nrw.de und bei der Regionalstelle Frau und Beruf unter 0 52 41 / 21 01 208

Artikel vom 22.06.2006