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Messer in die
Brust gerammt

Schloss-Haldem-Patient vor Gericht

Von Dieter Wehbrink
Haldem/Bielefeld (weh). Als der 24-jährige Patient der Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem mit dem Messer mit Wucht auf seinen Pfleger einstach, hatte das Opfer regelrecht Glück im Unglück.

Die elf Zentimeter lange Klinge prallte am Brustbein des Betreuers ab, hinterließ lediglich eine Schnittwunde, die im Krankenhaus genäht wurde. Der Pfleger blieb zum Glück nur relativ leicht verletzt.
Für den Täter, der nach einem Urteil des Landgerichts Hannover in der Suchtbehandlungsklinik Schloss Haldem therapiert wurde, hat die Messerattacke vom 2. November 2004 allerdings Konsequenzen. Der vorbestrafte 24-Jährige - er war zum Zeitpunkt der Tat bereits zu einer fünfjährigen Strafe, unter anderem wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung, verurteilt - muss sich jetzt vor dem Landgericht Bielefeld verantworten. Dort begann am Dienstag sein Prozess wegen der Haldemer Tat.
Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. »Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob der Rechtsbrecher in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen wird oder nicht«, sagte gestern Dr. Heinz Misera, Pressesprecher des Landgerichts.
Der Schloss-Haldem-Patient habe die Tat bereits in vollem Umfang eingeräumt. Mit einer Entscheidung des Gerichts werde am Donnerstag gerechnet.

Artikel vom 21.06.2006