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Kreis Höxter, Der Landrat, Abteilung Jagd, Fischerei, Gewerbe
Bekanntmachung
der Prüfungstermine für die Fischerprüfung
Die bei dem Kreis Höxter als untere Fischereibehörde gem. § 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV. NRW. 1998 S. 62), abzulegende Fischerprüfung findet in diesem Jahr in der Zeit vom 30. Oktober bis 17. November statt. Bewerber, welche die Prüfung nicht bestehen, haben vom 06. bis 07. Dezember 2006 die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens bis zum 30.09.2006 bei dem Kreis Höxter, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, einzureichen. Antragsvordrucke können im Kreishaus, Zimmer 338 oder 336, bei Silke Höppner bzw. Rainer Löhr (Tel. 05271/965-1103 oder 965-1101) abgeholt oder angefordert werden. Sie sind auch im Internet unter "http://www.kreis-hoexter.de" hinterlegt. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr beizufügen. Die Prüfungsgebühr beträgt 30,00 . Für die Zulassung wird eine Gebühr von 10,00 erhoben. Die Gebühren sind der Kreiskasse Höxter auf das Konto Nr. 3000015 bei der Sparkasse Höxter (BLZ 47251550) unter der Bezeichnung "Fischerprüfung 2006" zu überweisen. Im Falle der Wiederholung der Prüfung entstehen erneut die angegebenen Gebühren. Der genaue Prüfungstermin und der Prüfungsort werden den Bewerbern rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.
Höxter, den 19.06.2006 Im Auftrag
Gerhard Handermann

Artikel vom 22.06.2006