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Vorsicht, Bußgeld droht!

Ordnungswidrigkeit am Bahnübergang wird teurer


Halle (kg). Für einen 19- und einen 23-jährigen Fußgänger ist der unüberlegte Weg über die Schienen richtig teuer geworden: Weil sie den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke und Rotlicht überquert haben, haben Polizeibeamte diese Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeit vergangenes Wochenende nach dem neuen Bußgeldkatalog geahndet. Jeweils 225 Euro mussten die Verkehrssünder für ihr Vergehen berappen - eine Summe, mit der von nun an jeder rechnen muss, der die geschlossenen Schranken missachtet.
Grundlage für dieses energische Vorgehen der Polizei an Bahnübergängen ist der »Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog«, der am 1. Mai in Kraft getreten ist. Für Autofahrer, Radler, Inliner oder Skater, die sich erwischen lassen, wird der gefährliche »Abkürzer« noch heftiger: 450 Euro, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg sieht er vor. Die Punkte in der Verkehrssünderkartei gibt es übrigens auch für Fußgänger, unterstreicht Stellvertretender Wachleiter Harald Gatzke. Zudem müsse man mit einer Verwaltungsgebühr von etwa 50 Euro rechnen. »In Zukunft werden wir die Übergänge stärker überwachen«, kündigte Gatzke an.

Artikel vom 21.06.2006