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Telearbeitsplatz »voll absetzbar«


München (dpa). Die Kosten für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes sind unter bestimmten Umständen in voller Höhe steuerlich absetzbar. Entscheidend ist nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes in München vom 23. Mai unter anderem, ob der zu Hause eingerichtete Arbeitsplatz den Tätigkeitsmittelpunkt des Steuerzahlers darstellt und die Einrichtung auch im Interesse des Arbeitgebers liegt. AZ: VI R 21/03

Artikel vom 22.06.2006