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Die Städte Versmold und Borgholzhausen haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Rufbereitschaft für Aufgaben nach dem PsychKG abgeschlossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und ihre Genehmigung sind vom Landrat des Kreises Gütersloh als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Amtsblatt des Kreises Gütersloh Nr. 212 vom 8. Juni 2006 öffentlich bekanntgemacht worden.
Auf die Veröffentlichung wird gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit hingewiesen.
Borgholzhausen, den 21. Juni 2006
Stadt Borgholzhausen
Der Bürgermeister
Keller

Artikel vom 21.06.2006