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»Fehler auch
eingestehen«

Dienstwagen sorgt für Unmut

Pr. Oldendorf (wm). Die Ankündigung von Bürgermeisterin Anke Korsmeier-Pawlitzky, die Meinungsverschiedenheit über Zuständigkeiten mit der Kommunalaufsicht beim Kreis zu klären und danach Bericht zu erstatten, hat in der jüngsten Ratssitzung der Stadt Pr. Oldendorf für kontroverse Diskussionen gesorgt. Bei dieser Auseinandersetzung geht es bekanntlich darum, dass die CDU-Fraktion eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin eingereicht hat, weil sie nach CDU-Meinung ihre Kompetenz überschritten habe.

Anke Korsmeier-Pawlitzky hatte einen neuen Dienstwagen bestellt, sich dies aber vorher nicht von den entsprechenden Gremien absegnen lassen. Darin sieht die CDU einen Verstoß gegen die Zuständigkeitsordnung, wonach die Verwaltungschefin über Auftragsvergaben und Verfügungen über bewegliches Stadtvermögen bis 7 000 Euro entscheiden kann; der über einen Leasingvertrag beschaffte Wagen kostet jedoch über die gesamte Vertragsdauer mehr als 10 000 Euro. Auch die Kommunalaufsicht teilt die CDU-Ansicht; die Bürgermeisterin habe ihre Zuständigkeit überschritten.
Das sieht Anke Korsmeier-Pawlitzky ganz anders. Ihrer Meinung nach sei der Abschluss eines Leasingvertrages dem eines Mietvertrages vergleichbar; es sei kein Kaufvertrag geschlossen worden. Im Übrigen seien Mietverträge auch nicht Bestandteil des städtischen Budgets.
CDU-Fraktionschef Ernst-August Schrewe betonte, dass niemand die Notwendigkeit eines neuen Dienstwagens bestreite. Strittig sei jedoch die Art und Weise, wie die Bürgermeisterin diesen beschafft habe. Er forderte Anke Korsmeier-Pawlitzky auf, das Thema kurzfristig zu erledigen und nicht ständig neue Auskünfte einzuholen. Wenn Fehler gemacht worden seien, sollten sie eingestanden und zukünftig vermieden werden. Miete und Leasing seien nicht gleichbedeutend. Leasing sei wie ein Kaufvertrag zu bewerten, da ein solcher Vertrag über eine Gesamtsumme und nicht über jährliche Beträge abgeschlossen werde. Es gehe um die von allen verabschiedete Zuständigkeitsregelung und letztlich auch um Wirtschaftlichkeit: »Vielleicht wäre der Kauf des Wagens ja besser gewesen.« Die Bürgermeister entgegnete, dass sie das Recht habe, ihre abweichende Rechtsauffassung kund zu tun und dies auch mit dem Kreis zu klären. Das werde kurzfristig geschehen.
SPD-Fraktionschef Uwe Ramsberg sah Parallelen zwischen Miete und Leasing und meinte, dass in dieser Angelegenheit »ein Popanz aufgebaut wird«. Denn in der Vergangenheit seien Mietverträge über weitaus höhere Beträge ohne Beschluss von der Verwaltung unterschrieben worden.
Horst Röscher (FWG) kritisierte auch den Stil der Bürgermeisterin in dieser Angelegenheit, der nicht in Ordnung sei. Und die Grünen meinten, dass es gut sei, wenn klar werde, was die Bürgermeisterin dürfe und was nicht. In jedem Fall aber habe sie das Recht, ihre Meinung prüfen zu lassen.

Artikel vom 17.06.2006