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Startschuss ertönt im Herbst

Sofortiges Baurecht für Autobahnanschluss Marburg


Kreis Gütersloh (WB). Die Bezirksregierung Detmold arbeitet mit Hochdruck an der Beschleunigung von Verfahren: Nur wenige Tage nach Eingang eines Antrages des Landesbetriebes Straßenbau NRW hat die Bezirksregierung jetzt für den Autobahnanschluss Marburg sofortiges Baurecht erlassen.
Nach Aussage von Verfahrensleiter Jens Kronsbein war nach eingehender Prüfung die sofortige Vollziehung anzuordnen, weil die Anschlussstelle für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet Marburg unverzichtbare Voraussetzung ist. Die wirtschaftliche Förderung der Region im Bereich Rheda-Wiedenbrück, Herzebrock-Clarholz und Oelde mit der Schaffung von zahlreichen Arbeitsplätzen sei von besonderem öffentlichen Interesse.
Mit der Vollziehungsanordnung besteht sofortiges Baurecht. Dagegen können die Kläger (GNU und ein Anwohner), die wegen des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Anschlussstelle Marburg das Verwaltungsgericht Minden angerufen haben, beim Oberverwaltungsgericht Münster einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Große Freude herrschte nach dieser Entscheidung im Gütersloher Kreishaus. »Wir sind uns sicher, dass dieses Baurecht im Sofortvollzug auch vor Gericht Bestand haben wird«, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer. Bereits im Herbst könnten die Brückenbauarbeiten beginnen.

Artikel vom 15.06.2006