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»Wusste nichts
von dem Kokain«

Keine Verurteilung wegen Drogen

Versmold/Halle (hj). Den Namen seines Kumpels, dem er seinen Rucksack ausgeliehen hatte, wollte er vor Gericht nicht nennen. Dass im Rucksack 2,4 Gramm Kokain gefunden worden waren, erstaunte den Anklagten auch nicht allzu sehr. Dennoch konnte das Amtsgericht Halle einem Mann aus Hilter nicht nachweise, dass ihm das Kokain gehört.

Der 36-Jährige war in den Abendstunden des 9. November 2005 in Versmold von einer Polizeistreife kontrolliert worden, als er seinen Neffen und dessen Freund zu einem Treffen mit Kumpels nach Versmold bringen wollte. Als die Beamten den Inhalt des Rucksacks untersuchten, fanden sie ein Röllchen mit Rauschgift. Dabei handelte es sich, wie sich später herausstellte, um 2,3 Gramm Kokain. »Richtig ist, dass mir der Rucksack gehört, den ich zwei Wochen lang meinem Kumpel ausgeliehen hatte. Ich wusste nicht, was sich darin befindet und erst recht wusste ich nichts von dem Kokain«, sagte der Angeklagte gestern Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld. Den Namen seines Kumpels wollte er jedoch dem Amtsrichter gegenüber nicht verraten. »Ich habe meinen Kumpel darauf hin zur Rede gestellt. Er hat mir gesagt, dass es sich um >Speed< handele und nicht um Kokain«, so der Angeklagte.
Auch der als Zeuge benannte Versmolder Polizeibeamte konnte nichts anderes erklären, als dass das Kokain im Rucksack vorgefunden worden sei. »Wir haben dann noch einen Drogenhund den Rest des Autos absuchen lassen, aber nichts gefunden«, sagte der Beamte.
Ein weiterer Zeuge, der 19-jährige Neffe des Angeklagte, sagte aus, dass er zwar von der Polizei vernommen worden sei, aber nicht mitgekriegt habe, dass Kokain im Wagen gefunden worden sei. Wem das Rauschgift letztlich gehöre, wolle er auch gar nicht wissen.
Zu einer Verurteilung ist es nicht gekommen. »Fahrlässig ist es schon, wenn man Rauschgift durch die Gegend fährt und sicherlich handelt es sich hier um einen Grenzfall, ob die Anklage zu einer Verurteilung ausreicht oder nicht«, sagte Richter Pöld am Ende der Verhandlung. Nun muss der Angeklagte 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, dafür wurde die Verhandlung vorläufig eingestellt.

Artikel vom 17.06.2006