15.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stadt Versmold 33775 Versmold, den 13.06.2006Der BürgermeisterÖffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Borgholzhausen über die Wahrnehmung von Rufbereitschaft für Aufgaben nach PsychKG
Die Städte Borgholzhausen und Versmold haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Rufbereitschaft für Aufgaben nach dem PsychKG geschlossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist vom Landrat des Kreises Gütersloh als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Genehmigungsvermerk im Amtsblatt Nr. 212 des Kreises Güterloh vom 08.06.2006 öffentlich bekannt gemacht worden.
Auf die Veröffentlichung wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621/SGV.NRW. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV.NRW. S. 644), hingewiesen.
gez. Thorsten Klute

Artikel vom 15.06.2006