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Fußgängerzone:
Bürgerentscheid
am 27. August

Unzulässigkeit vom Rat verneint

Von Rainer Grotjohann
Bünde (BZ). Bündes Einwohner werden am Sonntag, 27. August, an die Wahlurnen gerufen. An diesem Tag sollen sie im Wege des Bürgerentscheids beschließen, ob die Fußgängerzone neugestaltet oder ob auf die so genannte »Luxussanierung« verzichtet wird. Diesen Termin hat der Rat am späten gestrigen Abend auf Vorschlag der Bürgermeisterin gesetzt.

Anett Kleine-Döpke-Güse hatte den Weg für dieses Verfahren frei gemacht, indem sie ihre ursprüngliche Empfehlung zurückzog. Danach hätte das Bürgerbegehren des »Aktionskreis gegen die Luxussanierung der Eschstraße« als unzulässig verworfen werden müssen. Das war das Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung durch eine externe Fachanwaltskanzlei gewesen (die BZ berichtete ausführlich). Gegen diese Expertise waren die Sprecher des Aktionskreises mit zwei - innerhalb allerkürzester Zeit erstellten - Gegengutachten zu Felde gezogen. Die Bürgermeisterin betonte gestern Abend ausdrücklich und mehrfach, sie halte die von der Stadt in Auftrag gegebene Überprüfung weiterhin für stichhaltig, das Bürgerbegehren entspräche nicht den rechtlichen Normen und enthalte keinen realistischen Kostendeckungsvorschlag. Dennoch wolle sie einer »basisdemokratischen Entscheidung nicht im Wege stehen«. Sie werde einen entsprechenden Ratsbeschluss nicht beanstanden, erklärte sie zur Überraschung der zahlreichen Zuhörer. Sie hoffe, dass sie die Aufsichtsbehörden nicht zu diesem Schritt zwingen würden. »Mehr kann nicht tun, ich gehe im Prinzip schon einen Schritt zu weit«, sagte die Bürgermeisterin und ging dann noch einen Schritt weiter: Durch die sehr zeitige Ansetzung, kurz nach den Sommerferien, wird sicher gestellt, dass keine Fakten vor dem Bürgerentscheid geschaffen werden. Zwar findet wenige Tage vor dem 27. August eine Sitzung des Planungsausschusses mut dem bewussten Thema statt. Eine Auftragsvergabe wird es jedoch an diesem Tag nicht geben. Vielmehr sollen die Bürger vorab über die Ausschreibungsergebnisse informiert werden. Am 27. August wird also jeder Bürger wissen können, was die unterschiedlichen Varianten der so genannten Luxussanierung tatsächlich kosten werden.
Heftig verwahrte sich Anett Kleine-Döpke-Güse gegen den Vorwurf von Achim Wulkow, eines der Sprecher des Aktionskreises, sie »täusche den Rat«. Diese Behauptung hatte Wulkow aufgestellt, weil die Verwaltungsspitze sich geweigert hatte, die am Freitag eingereichten Gegengutachten, den Ratsmitgliedern unverzüglich auf dem Post- oder Botenwege zuzustellen. Ungeprüft könne sie dem Rat keine für eine Beratung wichtige Unterlagen zustellen. Nachdem sie Wulkow mit Klage gedroht hatte, entschuldigte der sich.
Dem Antrag, den Forderungen des Aktionskreises, die ganze 300 000 Euro für eine Sanierung als ausreichend ansehen, nachzukommen, stimmten in geheimer Wahl nur sechs Ratsmitglieder zu. Eine breite Mehrheit aber segnete die Zulässigkeit des Bürerbegehrens ab und billigte den Termin für den Bürgernetscheid.

Artikel vom 13.06.2006