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Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 17 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchlengern wird bekannt gegeben, dass die Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchlengern vom vom 31.05.2006 veröffentlicht wird.
Die Vorschrift hängt im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Kirchlengern, Rathausplatz 1, Kirchlengern, für die Dauer einer Woche öffentlich aus. Nachrichtlie wird diese auf der Internetseite der Gemeinde Kirchlengern (www.kirchlengern.de) veröffentlicht. Auf Wunsch wird eine Ausfertigung der Bekanntmachung übersandt. Bestellungen werden unter der
Telefon-Nr. 05223-7573146 entgegen genommen.
Kirchlengern, den 12.06.2006 Gemeinde Kirchlengern
Der Bürgermeister
 im Auftrag gez. Weisheit

Artikel vom 13.06.2006