12.06.2006
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die Ratsvertreter
Dazu erklärt der Aktionskreis: »Das trifft nicht zu! Im Bürgerbegehren steht, dass die Eschstraße saniert und das vorhandene Pflaster in der jetzigen Form wieder verwendet und eingebaut werden soll.« »Eschstraße« stehe dabei für die ganze Fußgängerzone, wie es in Bünde üblicher Sprachgebrauch sei. Kein Bürger, der das Bürgerbegehren unterschrieben habe, kein Gegner des Bürgerbegehrens in der Stadt oder im Rathaus habe in den sechs Wochen der Unterschriftensammlung kritisiert, dass es Unsinn sei, das vorhandene Pflaster der Eschstraße wieder zu verlegen, aber das neuere Pflaster in den übrigen Straßen der Fußgängerzone durch Chinagranit zu ersetzen. - Warum? - Weil mit »Eschstraße« die gesamte Fußgängerzone gemeint sei.
Wenn sich das Bürgerbegehren aber auf die gesamte Fußgängerzone bezieht, so der Arbeitskreis, dann treffe auch der Finanzierungsvorschlag des Bürgerbegehrens zu. Dann müsse der Rat das Bürgerbegehren auch für zulässig erklären.
Aber selbst wenn man annähme, dass nach Willen des Bürgerbegehrens die Eschstraße aus der Neupflasterung der Fußgängerzone ausgenommen werden solle, träfe der Finanzierungsvorschlag des Bürgerbegehrens zu, weil damit die gesamte Neupflasterung zu Fall käme. Der städtische Beigeordnete Heinz Brockmeier habe erklärt, dass niemand nur die übrige Fußgängerzone neu pflastern wolle.
Heute Abend um 19.30 Uhr entscheidet der Rat über das Bürgerbegehren. Dann können die Bürger sehen, so der Aktionskreis, was dem Rat 4 000 Unterschriften wert sind.
durch die Stadt...
Artikel vom 12.06.2006