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Fußballschlacht wird zum Fall für die Justiz

Täter unbekannt: Verletzter SFC-Kicker geht leer aus

Von Hubertus Hartmann
Altenbeken / Paderborn (WV). Kreisliga C, die unterste aller Spielklassen im deutschen Fußball-Verband - da geht es schon mal rustikal zur Sache, da ist Kampfgeist mehr gefragt als filigrane Technik. Bei einer Begegnung zwischen dem TuS Altenbeken II und dem SFC Beograd Paderborn flogen allerdings auch die Fäuste, und der Kick wurde zum Fall für die Justiz.

Mehr als zwei Jahre liegt das Geschehen mittlerweile zurück. In dem Meisterschaftsspiel des Tabellenachten gegen den -siebten führen die Gastgeber 5:3. Die 82. Minute ist angebrochen, als eine eigentliche harmlose Rempelei zwischen dem Beograd-Torwart und einem Spieler des TuS die vorher schon aufgeheizte Atmosphäre zum Kochen bringt. Sofort kommt es zu Handgreiflichkeiten der Akteure untereinander. Aufgebrachte Fans der größtenteils aus Russlanddeutschen bestehenden Heimmannschaft stürmen den Rasen und dreschen offenbar wahllos auf die überwiegend serbischen Gästekicker ein. Der Sportplatz »Am Kuhborn« wird zum Schlachtfeld.
Am Ende der Massenprügelei, bei der nach Polizeiangaben auch die Fahne eines Linienrichters als Schlagwaffe dient, sind mehrere Verletzte zu beklagen. Fünf Beograd-Spieler müssen im Krankenhaus behandelt werden. Einer hat das Handgelenk gebrochen, ein anderer das Nasenbein zertrümmert. Die vom Kapitän der Gastmannschaft per Handy zur Hilfe gerufene und mit zwei Streifenwagen angerückte Polizei spricht später von »gegenseitigen Anfeindungen und Störungen insbesondere durch Zuschauer des Gastgebers«. Das Sportgericht hat den Fall längst zu den Akten gelegt, doch die zivilrechtliche Aufarbeitung dauert etwas länger. Vor dem Amtsgericht Paderborn hatte Miroslav D., der Spieler mit der gebrochenen Nase, den vermeintlichen Täter sowie den TuS Altenbeken als ausrichtenden Verein auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Schläger habe unter falschem Namen gespielt und der Club seine Sicherheitspflichten vernachlässigt, es seien nicht genügend Ordner da gewesen. Drei Wochen war der Kläger arbeitsunfähig - dafür verlangte er 2500 Euro.
»Mein Mandant hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun«, wies der Paderborner Rechtsanwalt Dr. Andreas Jolmes, der den beklagten TuS-Kicker vertrat, die Vorwürfe zurück. Er habe den Kläger weder geschlagen noch die Tumulte ausgelöst. In der umfangreichen Zeugenvernehmung stellte sich tatsächlich heraus, dass Miroslav D. damals von drei bis vier Zuschauern umringt war, die auf ihn eingedroschen haben. Der wahre Täter konnte nicht ermittelt werden.
Auch dem Verein sei kein Vorwurf zu machen, befand das Gericht. »Das war ein reines Hobbyspiel, wie sie jedes Wochenende in Deutschland zu Tausenden stattfinden«, stellte Richter Stefan Lagemann sachkundig fest. Auch die nicht vorhandene Spielberechtigung eines Spielers sei nicht ausschlaggebend für die spätere Schlägerei gewesen. Miroslav D. geht leer aus, seine Klage wurde abgewiesen.

Artikel vom 13.06.2006